Die Statuten
Die Statuten regeln die für das gute Funktionieren der Vereinigung notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen.
- rechtliche Basis, Zweck und Sitz
- Mitgliedschaft und Beiträge, Haftung
- Aufnahmebedingungen
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Einnahmen und Reservefonds
- Generalversammlung
- Geschäftsreglement
- Beirat
- Vorstand
Der Entwurf der ausführlichen Statuten steht Ihnen hier zur Verfügung:
Statuten | Geschäftsreglement |
Die Vereinigung Habsburgerstraße wird von den Mitgliedern getragen und lebt von ihrem dauernden Engagement. Der Beitrag der Mitglieder wird fassbar in ihren Aufgaben:
- Die Mitglieder stellen ihre spezifische Information bereit. Dazu gehören Angebote im kulturellen wie auch im touristischen Bereich.
- Die Mitglieder aktualisieren die Information selbstständig. Dafür erhalten sie einen einfachen Zugang ihrer Information.
- Die Mitglieder leisten einen Mitgliederbeitrag, der zur Deckung der Kosten des eigenen Informationsangebotes dient. Die Beitragsordnung kann erst nach der Vereinsgründung festgelegt werden. Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als Selbsthilfeorganisation und strebt ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis an.
- Die Mitglieder leisten den ihnen möglichen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Entwicklung des qualitativ hochwertigen Kulturtourismus.
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